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Neuigkeiten aus den DRK-Zentren für Gesundheit und Familie

Mutter-Vater-Kind-Kur : Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
21.04.2026 10:39 ( 60 x gelesen )

Stellungnahme des MGW zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Versorgungsstruktur wird weiter begrenzt und in der Existenz bedroht

20.04.2026

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am Freitag einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vorgelegt.

Die Neuregelung der GKV-Ausgaben betrifft nicht nur Versicherte, sondern auch Leistungserbringer. Als anerkannte Einrichtungen des Müttergenesungswerks zählen unsere DRK-Zentren für Gesundheit und Familie auf Amrum, Pellworm und in Plön zu den gemeinnützigen Kliniken im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter. Der finanzielle Spielraum ist bereits knapp. Die Versorgungsstruktur wird durch die Vorschläge des Referentenentwurfs weiter begrenzt und in der Existenz bedroht.

Obwohl die Beschränkung der GKV-Ausgaben einen umfassenden Sachverhalt mit weitreichenden Konsequenzen betrifft, hatten Organisationen kaum Zeit, darauf zu reagieren. Bis gestern, 9 Uhr wurden Verbände und Organisationen um ihre Stellungnahme gebeten. Am Nachmittag sollte eine Erläuterung des Referentenentwurfs erfolgen.

Das Müttergenesungswerk, zu dessen Netzwerk unsere Kliniken zählen, hat zum Referentenentwurf des BMG Stellung genommen:



Stellungnahme des Müttergenesungswerks

 

Stellungnahme des MGW zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 16. April 2026

 

Berlin, 20. April 2026: 

Das Müttergenesungswerk (MGW) betrachtet die im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausgabenanpassungen im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit großer Sorge. Insbesondere die gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk, die stationäre medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und pflegende Angehörige erbringen, wären von den geplanten Konsolidierungsmaßnahmen in besonderem Maße betroffen. Die bereits existierende Unterversorgung von Versicherten mit einem gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung würde weiter verschärft. Besonders vulnerable Gruppen, die auf eine verlässliche Solidargemeinschaft angewiesen sind, wären hiervon unverhältnismäßig und überproportional betroffen. Das Müttergenesungswerk erkennt an, dass das System der gesetzlichen Krankenkasse eine nachhaltige, tragfähige Finanzierungsgrundlage benötigt.

Gleichzeitig stehen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen im Widerspruch zu zentralen arbeitsmarkt- und gesundheitspolitischen Zielen der Bundesregierung wie dem Bundestariftreuegesetz (BTTG). Im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation sollen die Preis- und Vergütungssteigerungen der Leistungserbringer auf die jeweilige Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als fester Obergrenze begrenzt werden. Diese Maßnahmen unterlaufen Bestrebungen zur Stärkung tariflicher Bezahlung, zur Fachkräftesicherung sowie zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Eine solche Entwicklung würde zudem die bereits bestehende Unterfinanzierung in den betroffenen Bereichen weiter verschärfen. Ohne eine verlässliche Refinanzierung tariflicher Löhne besteht die konkrete Gefahr, dass Einrichtungen ihre Personalkosten nicht mehr decken können und im Extremfall ihre Versorgungstätigkeit einstellen müssen. Die Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Versicherten werden im Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl sie für die Bewertung der Maßnahmen von zentraler Bedeutung sind. Zugleich ist der finanzielle Effekt der vorgesehenen Einsparungen marginal: Auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter entfallen lediglich 0,18 Prozent der GKV-Ausgaben (2024), entsprechend rund 327 Mio. Euro. Diese stehen in keinem Verhältnis zu der prognostizierten Finanzierungslücke von bis zu 40 Mrd. Euro im Jahr 2030.1 Einsparungen in diesem Bereich sind daher weder fiskalisch wirksam noch gesundheitspolitisch vertretbar. Zudem werden die Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft bei dieser Betrachtung gänzlich beiseitegeschoben.  


 
Zentrale Inhalte des Referentenentwurfes 


Das Müttergenesungswerk nimmt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 16. April 2026 gerne Stellung.  


Kern des Entwurfs ist ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, das maßgeblich auf eine Regulierung und Deckelung von Preisen und Vergütungen aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen setzt. Insbesondere Tariflöhne und Tariflohnsteigerungen sollen dabei an die Grundlohnrate als fester Obergrenze gebunden werden. Zusätzlich wird für die Jahre 2027 bis 2029 eine Sonderregelung vorgesehen, die eine weitere Absenkung um einen Prozentpunkt unterhalb der Grundlohnrate vorsieht. Es wird versprochen, das Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität regulieren zu können. Der Referentenentwurf stützt sich auf die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026.  


Den Bereich der Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter, Väter und Pflegepersonen betreffen v. a. die folgenden vorgeschlagenen Gesetzesänderungen:

 

Vorgesehene Änderung § 111 Absatz 5 SGB V 
a) Die Sätze 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: „Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. § 71 Absatz 1 bis 3 gilt.“ 
b) Satz 4 wird gestrichen. 

 

Bewertung 


Die stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und Pflegepersonen sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Der gesetzliche Anspruch auf diese Leistung ergibt sich aus §§ 24, 41 SGB V (Mütter, Väter) und §§ 23, 40 SGB V (Pflegepersonen). Die Versorgung in diesem Bereich wird im Müttergenesungswerk durch ausschließlich gemeinnützige Kliniken gewährleistet. Nach § 111a SGB V werden die Versorgungsverträge für medizinische Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (§§ 24, 41) im Müttergenesungswerk geregelt. Der § 111 Absatz 2, 4 Satz 1 und 2, Absatz 4 und 7 sowie § 111b SGB gelten hier entsprechend.  

 

Die vorgeschlagene Änderung der Sätze 2 und 3 sowie die Streichung des Satzes 4 in § 111 SGB V wirken unmittelbar auf die vertraglichen Grundlagen nach § 111a SGB V und greifen direkt in die Finanzierungsstruktur dieser Einrichtungen ein. 

  • Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen nicht mehr den Aspekt einer wirtschaftlich tragfähigen Leistungserbringung und stehen damit im Widerspruch zum Sicherstellungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Auch Ausgabensteigerungen aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Leistungen finden keine Berücksichtigung mehr. 


Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass gerade in diesem Bereich eine verlässliche Finanzierung tariflich vereinbarter Löhne von zentraler Bedeutung für die Stabilität der Versorgungsstruktur in der Rehabilitation und Vorsorge ist.  

  • Gemeinnützige und tarifgebundene Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert und verfügen nicht über die Möglichkeit, strukturelle Defizite über andere Einnahmequellen auszugleichen.
  • Seit langem sind die Vergütungssätze in diesem Bereich unzureichend. Eine weitere Einschränkung der Refinanzierungsgrundlagen verschärft das Problem der bereits bestehenden Unterfinanzierung.  
  • Die geplante Gesetzesänderung würde das Risiko erhöhen, dass Einrichtungen ihre Personalkosten nicht mehr decken können und im schlimmsten Fall gezwungen sind, ihren Betrieb einzustellen.
  • Die durch das IPREG zum 11. Juli 2025 geschlossenen Rahmenempfehlungen werden damit konterkariert. Die darin definierten und nachzuweisenden Qualitätsanforderungen wurden durch eine Refinanzierung bei tarifgebundenen Einrichtungen festgehalten.2  
  • Insgesamt machen die GKV-Ausgaben für den Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter 0,18 Prozent (2024) aus. Das entspricht 327 Mio. Euro, die eine prognostizierte Deckungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 nicht ausgleichen werden.3  

 

Das Müttergenesungswerk sieht mit großer Sorge die möglichen Folgen einer Einschränkung oder Streichung der Tarifrefinanzierung auf die Versorgungssituation und den Leistungsanspruch der Versicherten.  

  • 24 Prozent der Mütter und damit 2 Millionen Mütter in Deutschland haben einen Bedarf an einer solchen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme – bei Vätern sind es 14 Prozent, bei Eltern mit Kindern mit Behinderungen 75 Prozent.4 Die psychischen Belastungen und der Druck auf Eltern nehmen weiter zu, so dass der Bedarf weiter vorhanden sein bzw. steigen wird.
  • Seit langem bestehen Wartelisten von bis zu einem Jahr in diesem Bereich. Die Verschärfung der bestehenden Unterfinanzierung würde die Wartezeiten auf eine Maßnahme drastisch verlängern und zu einer weiteren Unter- bzw. Nichtversorgung des anspruchsberechtigten Versichertenkreises führen.  
  • Eine tatsächliche Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Pflichtleistung wird damit unmöglich gemacht und der Leistungsanspruch der Versicherten faktisch entwertet.
  • Betroffen wären insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen und chronisch erkrankte Menschen, alleinerziehende Mütter sowie Familien in belasteten Lebenssituationen.5

Gesundheitspolitisches Fazit 

 

Das Müttergenesungswerk bewertet die vorgesehenen Maßnahmen als strukturell fehlgeleitet. Die Einschränkung der Tarifbindung in der Rehabilitation und Vorsorge ist besonders kritisch zu sehen. Eine Schwächung der Refinanzierungsgrundlagen würde nicht nur einzelne Einrichtungen betreffen, sondern die Versorgungsstruktur insgesamt destabilisieren. 


Das MGW fordert in diesem Bereich keine weiteren Einsparmaßnahmen vorzunehmen, die eine adäquate Versorgung von Müttern, Vätern und Pflegepersonen bedroht. Die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie haben die systemrelevante Bedeutung dieser Einrichtungen für die Gesundheit von Sorgearbeit Leistenden deutlich unterstrichen.

 

Stattdessen ist ein präventiver Blick im Gesundheitswesen zu stärken, um eine frühzeitige und adäquate Versorgung von Patient*innen zu gewährleisten, unnötige Folgekosten zu vermeiden und damit langfristig die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu sichern.  

Kontakt: 
Rebekka Rupprecht 
Geschäftsführerin 
T   030 330039-29 
F   030 330029-20 
E   info@muettergenesungswerk.de
 
W muettergenesungswerk.de 

 

 

1 vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Rechnungsergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung 2024. URL: Gesetzliche Krankenversicherung Endgültige Rechnungsergebnisse 2024 (Stand 29.07.2025). 

2 vgl. GKV-Spitzenverband: Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation nach §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V vom 28.03.2025, S. 24

URL: https://www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/rehabilitation/rahmenempfehlungen_vorsorge_reha/rahmenempfehlungen_reha.jsp (Stand: 17.04.2026). 
3 vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Rechnungsergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung 2024.

URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Finanzergebnisse/KJ1_2024_Internetauftritt.pdf (Stand 29.07.2025). 
4 vgl. Sommer, J., Braun, B., Meyer, S.: Studie zur Untersuchung der Bedarfe von Müttern/ Vätern und pflegenden Frauen und Männern (mit und ohne Kinder im Haushalt) in Vorsorge- und Reha-Maßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes. Juni 2021. Auftraggeber: BMFSFJ. Herausgeber: InterVal GmbH, Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) GmbH. Berlin.

https://interval-berlin.de/wp-content/uploads/2022/08/MGW_Abschlussbericht_InterVal_BIAG.pdf, S. 29. 
5 vgl. u. a. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zehnter Familienbericht. Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder – Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen. Januar 2025. S. 21.

URL: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf. (Stand: 16.04.2026)

 

Über das Müttergenesungswerk: 

Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) wurde 1950 von Elly Heuss-Knapp, der Frau des ersten Bundespräsidenten, gegründet. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist die Gesundheit von Müttern und inzwischen auch von Vätern und pflegenden Angehörigen. Unter dem Dach des MGW arbeiten fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren Fachverband/Arbeitsgemeinschaft (AWO, DRK, EVA, KAG, Parität) zusammen. Besonders zeichnet sich das MGW durch ganzheitliche und gendersensible Kurmaßnahmen und das Konzept der Therapeutischen Kette im MGW-Verbund aus. Diese umfasst die kostenlose Beratung der Betroffenen bei fast 900 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände rund um die Kurmaßnahmen sowie die Kurmaßnahme in den über 70 vom MGW anerkannten Kliniken für Mütter und Mutter-Kind bzw. Väter und Vater-Kind sowie pflegende Angehörige und die Nachsorgeangebote vor Ort. Alle anerkannten Kliniken tragen das MGW-Qualitätssiegel. Die Stiftung steht unter der Schirmherrschaft der Frau des Bundespräsidenten Elke Büdenbender. Das Müttergenesungswerk benötigt Spenden, z. B. zur Unterstützung einkommensschwacher Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Beratung und Nachsorgeangebote sowie für Informations- und Aufklärungsarbeit. 

 

 

Spendenkonto: SozialBank, IBAN: DE62 3702 0500 0008 8555 04 oder online:
www.muettergenesungswerk.de/spenden


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