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Neuigkeiten aus den DRK-Zentren für Gesundheit und Familie

Mutter-Vater-Kind-Kur : PM MGW Corona Ausgleichszahlungen Mutter-Kind-Kliniken
15.03.2022 10:29 ( 332 x gelesen )

Mutter-Kind-Kliniken ohne Schutz ab 20.3.2022  

Müttergenesungswerk mahnt Änderungen bei den Gesetzesvorhaben für künftige Corona-Maßnahmen an

Berlin, 15.3.2022 Das Bangen der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk (MGW) geht weiter. Wie befürchtet, hat das Bundesgesundheitsministerium am Freitag ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, das die Einstellung der coronabedingten Ausgleichszahlungen vorsieht. Die Kliniken sollen ab dem 20.3.2022 alle wirtschaftlichen Belastungen, die durch vorgeschriebene Corona-Maßnahmen entstehen, selbst tragen. Für viele der gemeinnützigen Kliniken kann dies das Aus bedeuten. Das Gesetzesvorhaben zeigt, dass Kurmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige in den Augen der Regierung keine Bedeutung haben.

Lesen Sie im Folgenden die vollständige Pressemitteilung des MGW.

Hier geht es zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verlängerung des SodEG SGB V



Auf den ersten Blick erscheint es logisch: Die coronabedingten Ausgleichszahlungen
werden eingestellt, weil auch die Corona-Maßnahmen in den Kliniken ab dem
20.3.2022 entfallen sollen. Geht es zurück in den Normalbetrieb? Ist das der langersehnte
Freedom Day? Weit gefehlt. Künftig sollen die Bundesländer über sogenannte
Hotspot-Regelungen lokal geltende Maßnahmen ergreifen können. Kommt es zu einer
solchen Hotspot-Regelung, erwischt es die Vorsorge- und Rehakliniken im Verbund
des Müttergenesungswerks kalt: Denn ab 20.3.2022 erhalten sie keinerlei wirtschaftlichen
Ausgleich für diese Maßnahmen.
Dabei ist die Lösung einfach: Um die Ausgleichszahlungen wieder einzuführen, bedarf
es neben den geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch einer Verordnung durch
den Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Finanzminister. Diese könnte unkompliziert
sofort mit den vorgelegten Gesetzentwürfen auf den Weg gebracht werden –
so wurde es im November praktiziert, als die „pandemische Lage von nationaler Tragweite“
auslief. Doch diesmal fehlt die Verordnung.
Und das, obwohl die Rettung der Kliniken vergleichsweise wenig kostet: Die Kliniken
erhalten die Unterstützung nur, wenn sie coronabedingt einen wirtschaftlichen Schaden
erleiden. Trotzdem soll nun offenbar erstmal abgewartet werden. „Man muss sich
schon fragen, ob eine Sicherstellung der Angebote der Mütter- und Väter-Kliniken weiter
gewünscht ist“, stellt Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks
fest. Es sei kaum realisierbar, im Falle einer regionalen Hotspotsituation zeitnah
eine bundesweit geltende Verordnung in Kraft zu setzen. „Es erschließt sich nicht, warum
nicht jetzt alles zur Sicherung der Kliniken getan wird. Gerade in Zeiten, in denen
die Belastung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen enorm hoch ist, ist
das Signal, das die Politik aussendet, fatal.“
Die Infektionszahlen steigen derzeit dramatisch. Erst am Sonntag warnte der Gesundheitsminister
vor dem Rekordhoch der Corona-Inzidenz. Davon auszugehen, dass es
in Zukunft in den Kliniken im Müttergenesungswerk keinerlei Abstands- und Hygienemaßnahmen,
keine Testungen und auch keine Quarantäne mehr braucht, ist also unrealistisch.
Wie in allen Vorsorge- und Rehakliniken handelt es sich bei den Patient*innen
in den Kliniken im Müttergenesungswerk um eine vulnerable Patient*innengruppe.
Die Kurteilnehmer*innen sind kurbedürftig, weil sie unter komplexen Krankheits-
und Beschwerdebildern leiden und meist multiple Indikationen aufweisen.
Umso wichtiger sind schützende Maßnahmen. Zumal bei den Kurmaßnahmen für
Mütter und Väter meistens die Kinder dabei sind und die sind zu einem großen Teil
ungeimpft.
„Das offensichtliche Desinteresse der Politik an der Gesundheit der Sorgearbeit Leistenden,
Mütter, Väter und Pflegenden, ist schwer erträglich. Dabei brauchen wir nicht
nur die Fortführung der Schutzmaßnahmen. Wir brauchen endlich eine politische
Kenntnisnahme, dass es Sorgearbeitenden in Deutschland nicht gut geht, dass es
ihnen schlechter geht als in anderen europäischen Ländern“, betont Bovermann. Die
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken müssen nicht nur weiterhin geschützt werden.
„Wir brauchen erheblich mehr Plätze, um den Müttern, Vätern und Pflegenden, wenn
sie bereits erkrankt sind, wenigstens die Möglichkeit zu geben, sich wieder zu regenerieren.“
Hier die „Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verlängerung des Sozialdienstleister-
Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ downloaden.
Weitere Informationen und Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Rebekka Rupprecht
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Tel.: 030 330029-0
Fax: 030 330029-20
presse@muettergenesungswerk.de
www.muettergenesungswerk.de
Facebook: @muettergenesungswerk
Instagram: @muettergenesungswerk_mgw
Twitter: @mgw_berlin
LinkedIn: müttergenesungswerk
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online:
www.muettergenesungswerk.de/spenden


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