Mutter-Kind-Kliniken ohne Schutz ab 20.3.2022   
Müttergenesungswerk mahnt Änderungen bei den Gesetzesvorhaben für künftige Corona-Maßnahmen an 
Berlin, 15.3.2022 Das Bangen der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk (MGW) geht weiter. Wie befürchtet, hat das Bundesgesundheitsministerium am Freitag ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, das die Einstellung der coronabedingten Ausgleichszahlungen vorsieht. Die Kliniken sollen ab dem 20.3.2022 alle wirtschaftlichen Belastungen, die durch vorgeschriebene Corona-Maßnahmen entstehen, selbst tragen. Für viele der gemeinnützigen Kliniken kann dies das Aus bedeuten. Das Gesetzesvorhaben zeigt, dass Kurmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige in den Augen der Regierung keine Bedeutung haben. 
Lesen Sie im Folgenden die vollständige Pressemitteilung des MGW. 
Hier geht es zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verlängerung des SodEG SGB V 
 Auf den ersten Blick erscheint es logisch: Die coronabedingten Ausgleichszahlungen 
werden eingestellt, weil auch die Corona-Maßnahmen in den Kliniken ab dem 
20.3.2022 entfallen sollen. Geht es zurück in den Normalbetrieb? Ist das der langersehnte 
Freedom Day? Weit gefehlt. Künftig sollen die Bundesländer über sogenannte 
Hotspot-Regelungen lokal geltende Maßnahmen ergreifen können. Kommt es zu einer 
solchen Hotspot-Regelung, erwischt es die Vorsorge- und Rehakliniken im Verbund 
des Müttergenesungswerks kalt: Denn ab 20.3.2022 erhalten sie keinerlei wirtschaftlichen 
Ausgleich für diese Maßnahmen. 
Dabei ist die Lösung einfach: Um die Ausgleichszahlungen wieder einzuführen, bedarf 
es neben den geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch einer Verordnung durch 
den Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Finanzminister. Diese könnte unkompliziert 
sofort mit den vorgelegten Gesetzentwürfen auf den Weg gebracht werden – 
so wurde es im November praktiziert, als die „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ 
auslief. Doch diesmal fehlt die Verordnung. 
Und das, obwohl die Rettung der Kliniken vergleichsweise wenig kostet: Die Kliniken 
erhalten die Unterstützung nur, wenn sie coronabedingt einen wirtschaftlichen Schaden 
erleiden. Trotzdem soll nun offenbar erstmal abgewartet werden. „Man muss sich 
schon fragen, ob eine Sicherstellung der Angebote der Mütter- und Väter-Kliniken weiter 
gewünscht ist“, stellt Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks 
fest. Es sei kaum realisierbar, im Falle einer regionalen Hotspotsituation zeitnah 
eine bundesweit geltende Verordnung in Kraft zu setzen. „Es erschließt sich nicht, warum 
nicht jetzt alles zur Sicherung der Kliniken getan wird. Gerade in Zeiten, in denen 
die Belastung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen enorm hoch ist, ist 
das Signal, das die Politik aussendet, fatal.“ 
Die Infektionszahlen steigen derzeit dramatisch. Erst am Sonntag warnte der Gesundheitsminister 
vor dem Rekordhoch der Corona-Inzidenz. Davon auszugehen, dass es 
in Zukunft in den Kliniken im Müttergenesungswerk keinerlei Abstands- und Hygienemaßnahmen, 
keine Testungen und auch keine Quarantäne mehr braucht, ist also unrealistisch. 
Wie in allen Vorsorge- und Rehakliniken handelt es sich bei den Patient*innen 
in den Kliniken im Müttergenesungswerk um eine vulnerable Patient*innengruppe. 
Die Kurteilnehmer*innen sind kurbedürftig, weil sie unter komplexen Krankheits- 
und Beschwerdebildern leiden und meist multiple Indikationen aufweisen. 
Umso wichtiger sind schützende Maßnahmen. Zumal bei den Kurmaßnahmen für 
Mütter und Väter meistens die Kinder dabei sind und die sind zu einem großen Teil 
ungeimpft. 
„Das offensichtliche Desinteresse der Politik an der Gesundheit der Sorgearbeit Leistenden, 
Mütter, Väter und Pflegenden, ist schwer erträglich. Dabei brauchen wir nicht 
nur die Fortführung der Schutzmaßnahmen. Wir brauchen endlich eine politische 
Kenntnisnahme, dass es Sorgearbeitenden in Deutschland nicht gut geht, dass es 
ihnen schlechter geht als in anderen europäischen Ländern“, betont Bovermann. Die 
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken müssen nicht nur weiterhin geschützt werden. 
„Wir brauchen erheblich mehr Plätze, um den Müttern, Vätern und Pflegenden, wenn 
sie bereits erkrankt sind, wenigstens die Möglichkeit zu geben, sich wieder zu regenerieren.“ 
Hier die „Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verlängerung des Sozialdienstleister- 
Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ downloaden. 
Weitere Informationen und Kontakt: 
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