Müttergenesungswerk fordert lückenlose Fortzahlung der Ausgleichszahlungen  
Ohne Corona-Unterstützung sind die Mutter-Kind-Kliniken am Ende 
 
Berlin, 28.2.2022 Zum wiederholten Mal in der Covid-19-Pandemie fürchten die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk (MGW) um ihre Zukunft. Wieder geht es um coronabedingte Ausgleichszahlungen, auf die die Kliniken im MGW aufgrund der wirtschaftlichen Ausfälle durch Minderbelegung sowie entstandene Mehrkosten für Testpflicht und Hygieneregelungen zwingend angewiesen sind. Am 19.3.2022 enden diese Vergütungsanpassungen. Unklar bleibt, ob diese verlängert werden. 
Das Müttergenesungswerk wendet sich in einer Stellungnahme an die Bundesregierung und fordert: 
Solange die Kliniken weiterhin pandemiebedingt nur eingeschränkt arbeiten können, brauchen sie unbedingt Unterstützung. 
 Die Rückkehr in einen Alltag wie vor der Pandemie ist für die Vorsorge- und Rehakliniken 
im Müttergenesungswerk nicht in Sicht. Corona bestimmt immer noch den Klinikalltag. 
Die Folgen treffen die Kliniken wie auch Kurteilnehmer*innen schwer: „Derzeit 
gibt es in den Kureinrichtungen wie überall viele positiv getestete Patient*innen 
und Kinder, die entweder abreisen müssen oder ihre Kur erst gar nicht antreten können“, 
erklärt die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks Yvonne Bovermann. 
Oft seien am Ende eines Kurdurchganges von einer Kurgruppe nur noch 25 Prozent 
der Teilnehmer*innen vor Ort. Die wirtschaftliche Situation der Kliniken verschlechtert 
sich dadurch dramatisch. Allein die Umsetzung der Hygienekonzepte ist für sie 
aufwändig und teuer. „Unsere gemeinnützigen Kliniken können diesen Corona-Mehraufwand 
nicht alleine stemmen. Eine lückenlose Fortführung der Ausgleichszahlungen 
nach dem 19. März stellt für die ohnehin schon unterfinanzierten Kureinrichtungen 
das Überleben sicher. Eine Verlängerung der Maßnahmen mindestens bis zum 
Ende des Jahres ist unbedingt geboten. Schließlich geht niemand davon aus, dass es 
ab dem 20. März keine Corona-Infektionen mehr gibt. Ohne Hilfe schaffen die Kliniken 
das nicht!“, betont Bovermann. 
 
Die Kliniken jetzt im Stich zu lassen, bedeutet in der Konsequenz auch Mütter, Väter 
und pflegende Angehörige im Stich zu lassen. Der Bedarf nach Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen 
steigt derzeit rapide an. Die Reserven der Menschen, die sich um Kinder 
und Pflegebedürftige kümmern, sind aufgebraucht. Die Berichte aus den Kliniken 
zeigen deutlich, dass die anreisenden Mütter und Väter schwerer erkrankt sind und 
erheblich mehr Zeit benötigen als vor der Pandemie, um wieder zu Kräften zu kommen. 
Ohne die Ausgleichzahlungen werden die Kliniken im Müttergenesungswerk ihr 
Angebot jedoch nicht aufrechterhalten können. 
 
Die Kliniken müssen maximal darin unterstützt werden, ihre Leistungen für Mütter und 
Väter, deren Kinder sowie pflegende Angehörige, jetzt und in Zukunft anzubieten. „Es 
ist keine Option, ab dem 20. März 2022 erstmal abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt“, 
betont Bovermann. Da die Ausgleichszahlungen nur dann ausgezahlt werden, 
wenn coronabedingt ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist die Fortführung der bestehenden 
Regelungen spezifisch und gerechtfertigt. „Im Grunde brauchen wir nicht 
nur die Fortführung der Schutzmaßnahmen. Wir brauchen eine konzertierte Aktion, 
um die Gesundheit der Sorgearbeitenden, der Mütter, Väter und Pflegenden, 
wiederherzustellen und zu stärken. Dazu gehören ein Ausbau der Kurplätze in den 
Vorsorge- und Rehakliniken, die Absicherung der Beratungsstellen sowie gesetzliche 
Maßnahmen, die den Zugang zu Kurmaßnahmen für alle Betroffenen erleichtern“, so 
Bovermann. Es besteht dringender Handlungsbedarf – nicht erst seit der Corona-Pandemie. 
Hier die „Stellungnahme zur Verlängerung der Corona-Vergütungsanpassungen“ 
downloaden. 
 
Weitere Informationen und Kontakt: 
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