Sechs Forderungen des Müttergenesungswerks für den Koalitionsvertrag  
Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen politisch in den Fokus stellen  
Berlin, 1.11.2021. Das Müttergenesungswerk (MGW) appelliert an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN und FDP, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen 
im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen und darin zu verankern. 
Als Dachorganisation und bundesweite Interessenvertretung für die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen fordert das MGW im Einzelnen: 
	- Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen" erarbeiten
 
	- Vor- und nachstationäre Beratung durch Finanzierung der Beratungsstellen sicherstellen
 
	- Wunsch- und Wahlrecht der Patient*innen stärken
 
	- Patient*innenrechte stärken durch verbindliche ärztliche Verordnung
 
	- Pflegenden Angehörigen Zugang zu Vorsorgemaßnahmen erleichtern
 
	- Finanzierungsgrundlage der Kliniken für Vorsorge- und Rehamaßnahmen verbessern
 
 
 Presseinformation 
Sechs Forderungen des Müttergenesungswerks für den Koalitionsvertrag 
Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen politisch in den Fokus stellen 
 
Berlin, 1.11.2021. Das Müttergenesungswerk appelliert an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN und FDP, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen 
im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen und darin zu verankern. 
Der Druck auf Mütter, Väter und Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, 
ist enorm. Mehrfachbelastungen und hohe Anforderungen führen häufig zu Gesundheitsstörungen 
und Erkrankungen. Laut einer Studie sind rund 24 Prozent aller Mütter und 14 
Prozent aller Väter kurbedürftig. Versorgen Eltern ein Kind mit Behinderungen, sind sogar 
drei Viertel der Mütter und Väter kurbedürftig. 
Die neue Regierung muss den Gesundheitsschutz dieser Personengruppen im Koalitionsvertrag 
verankern, um ein verlässliches Netzwerk an gesundheitserhaltenden und -fördernden 
Angeboten und Maßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sicherzustellen. 
“Menschen, die Care-Arbeit in den Familien leisten, sind gesellschaftlich unverzichtbar”, betont 
Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. „Um weitergehende 
gesundheitliche Folgen zu verhindern oder zumindest zu verringern, müssen die Belastungen 
ausgeglichen werden.” Hierzu gehört, den Zugang zu Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für 
Mütter, Väter und pflegende Angehörige sicherzustellen und zu erleichtern, die Kliniken und 
Beratungsstellen finanziell abzusichern und die Rechte der Patient*innen zu stärken. 
Das Müttergenesungswerk als Dachorganisation und bundesweite Interessenvertretung für 
die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen fordert im Einzelnen: 
1. Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen – Mütter, Väter und 
pflegende Angehörige“ erarbeiten 
Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern, Vätern und Pflegenden ist in den bestehenden 
Nationalen Gesundheitszielen bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Die 
Entwicklung eines Gesundheitsziels „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen – Mütter, 
Väter und pflegende Angehörige“ ist aus diesem Grund notwendig, um entsprechende 
Empfehlungen und Maßnahmen zu entwickeln und die Beteiligten zur Umsetzung zu verpflichten. 
Zudem wird die Anerkennung der Bedeutung der Zielgruppe und ihrer Bedürfnisse 
bei den politischen Entscheidungsträger*innen signalisiert. 
2. Vor- und nachstationäre Beratung durch Finanzierung der Beratungsstellen sicherstellen 
Die nachhaltige Wirkung der stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen 
für Mütter, Väter und pflegende Angehörige wird maßgeblich durch ein 
niedrigschwelliges Beratungsangebot vor und nach der Kur gewährleistet. Die Finanzierung 
dieser Leistung ist bisher nicht sichergestellt und führt zu einem Rückgang der Zahl 
der Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbände und damit der vorhandenen Beratungskapazitäten. 
Die Folgen sind ein erschwerter Zugang zu einer Kurmaßnahme für 
Mütter, Väter und Pflegende sowie eine verminderte Langzeitwirkung der Maßnahme 
aufgrund fehlender Nachsorgeangebote. Eine gesetzlich geregelte Finanzierung durch 
die Krankenkassen ist deshalb dringend erforderlich. 
3. Wunsch- und Wahlrecht der Patient*innen stärken 
Mütter, Väter und pflegende Angehörige haben bei medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen 
das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Klinik (§ 8 SGB 
IX). Es ist jedoch gängige Praxis bei den Krankenkassen, die Auswahl auf wenige Kliniken 
zu beschränken, ohne zum Wunsch- und Wahlrecht zu beraten. Die Berücksichtigung besonderer 
Lebenssituationen und Bedürfnisse der Versicherten bei der Einrichtungsauswahl 
ist ebenso wie die Abstimmung auf individuelle Bedarfe jedoch zentral für die 
erforderliche Compliance und damit den Erfolg der angestrebten Kurmaßnahme. Es ist 
erforderlich, dass der Gesetzgeber mit Nachdruck darauf hinwirkt, dass der Anspruch aus 
§ 8 SBG IX vollständige Berücksichtigung findet. 
4. Patient*innenrechte stärken durch verbindliche ärztliche Verordnung 
Weiterhin können Krankenkassen über die Bewilligung der Verordnungen von Vorsorgeund 
Rehamaßnahmen entscheiden. Die Zahl der erfolgreichen Widersprüche gegen die 
Ablehnungsbescheide zeigt, dass die Ablehnungen meistens nicht ausreichend begründet 
sind. Um den Zugang zu den Kurmaßnahmen zu erleichtern, sollen die Verordnungen 
der Ärzt*innen verbindlich sein und Krankenversicherungen nur aufgrund eines Gutachtens 
des MDK davon abweichen. 
5. Pflegenden Angehörigen Zugang zu Vorsorgemaßnahmen erleichtern 
Pflegende Angehörige müssen wie Mütter und Väter direkten Zugang zu stationären medizinischen 
Vorsorgemaßnahmen haben. Der Vorrang ambulanter Maßnahmen ist nicht 
sachgerecht. Wie bei der Regelung für die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, 
die sich in der Praxis bewährt hat, sollte ein frühzeitiger und niedrigschwelliger Zugang 
zur stationären Kurmaßnahme durch die Aufhebung des Grundsatzes “ambulant vor stationär” 
sichergestellt werden. Aufgrund der hohen Belastungen im Alltag der pflegenden 
Angehörigen benötigen diese stationäre Vorsorgeleistungen fernab der täglichen Pflegesituation. 
6. Finanzierungsgrundlage der Kliniken für Vorsorge- und Rehamaßnahmen verbessern 
Kliniken, die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende 
Angehörige anbieten, werden derzeit nicht leistungsgerecht vergütet. Die Tagessätze 
entsprechen nur etwa zwei Drittel der Tagessätze für allgemeine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 
(InterVal GmbH; BIAG GmBH, Hrsg. 2021, S. 187). Die Umsetzung 
der im Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation 
(IPReG) geforderten Verpflichtung zu Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und 
Kostenträgern sollte von den politischen Entscheidungsträger*innen beobachtet werden, 
um bei Bedarf weitere Steuerungsmaßnahmen gesetzlich festzulegen. 
 
Weitere Informationen und Kontakt: 
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk 
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